Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
Bei Erholungsurlaub, Krankheit oder andere Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen erwerbsmäßigen Ersatzpflege für längstens 42 Tage je Kalenderjahr. Wir übernehmen die "Urlaubspflege" auch stunden- und tageweise in ihrem Haushalt sowie stationär in unserer Einrichtung.